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Die Förderkriterien gelten nur in Verbindung
mit den Fördergrundsätzen der Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. zur finanziellen Unterstützung von
Projekten der mitteldeutschen Barockmusik.
Entscheidend für
die Auswahl ist die inhaltliche und künstlerische Qualität der Projekte.
Als
Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von
einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen wie
Aufführungen, Ausstellungen, Symposien usw. Ständig laufende Veranstaltungsreihen oder Festivals werden generell nicht gefördert, die MBM
kann aber Einzelprojekte dieser Reihen bzw. Festivals unterstützen.
Die
Projekte sollen für die mitteldeutschen Länder und in den
mitteldeutschen Ländern präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum
und/oder eine Fachöffentlichkeit über diesen Bereich hinaus relevant
sein und/oder bisher bestehende künstlerische Defizite ausgleichen.
Antragsberechtigt
sind natürliche und juristische Personen, wobei überregionale,
deutschlandweite und internationale Kooperationspartnerschaften möglich
und erwünscht sind. Bei Antragstellern, die nicht in den mitteldeutschen
Ländern ansässig sind, muss die Realisierung eines Projektes in Kooperation mit einem hiesigen Träger erfolgen.
Eine institutionelle
und über Jahre währende Förderung ist ausgeschlossen. ebenso sind
kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen der
normalen Arbeit der kulturellen Institutionen der Länder mit deren
Mitteln realisieren lassen, ausgeschlossen.
Inhaltliche Förderkriterien
Projektanträge
haben den folgenden inhaltlichen Kriterien zu genügen:
1. Das
Projekt stellt Werke oder Repertoire von Komponisten in den Mittelpunkt,
die eine enge nachweisbare Beziehung zu Mitteldeutschland (heutiges
Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) aufweisen oder deren Schaffen
Austauschbeziehungen zwischen Mitteldeutschland und dem europäischen
Umfeld dokumentieren. Hierin einbegriffen sind instrumentenkundliche,
ikonografische, institutionelle, kulturtopografische und
aufführungspraktische Dimensionen der mitteldeutschen Barockmusik.
2.
Das Projekt ist auf die Epoche des musikalischen Barock konzentriert,
wobei der Zeitraum auch auf die Grundlegung und Nachwirkung dieser
Epoche ausgedehnt werde kann (insgesamt Mitte 16. bis Ende 18.
Jahrhundert mit einer Kernzeit von 1600 bis 1750)
3. Das Projekt
verbindet nach Möglichkeit die wissenschaftliche Erschließung und
Dokumentati- on bislang unbekannter Werke mit ihrer klingenden
Verlebendigung im Konzertereignis; eingeschlossen sind Sammlungen,
ikonografische Zeugnisse, Instrumente u.a.
4. Das Projekt
überzeugt durch konzeptionelle künstlerische bzw. wissenschaftliche
Qualität und ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet; das schließt eine
Qualität der Inhalte und eine Qualität des Projektes gleichermaßen ein.
5.
Das Projekt weist eine länderweite bzw. deutschlandweite Dimension auf
und zeigt Perspektiven einer möglichen europaweiten Ausstrahlung auf.
6.
Das Projekt zielt auf eine hohe öffentlichkeitswirksamkeit durch
erkennbare Medienarbeit (Publikationen in Print- und elektronischen
Medien; CD- oder DVD-Produktion als Anschlussmaßnahme, realisiert
durch Sponsorenmittel) und durch das Zusammenwirken mit Kooperationspartnern (z.B. Auftrittsorte für junge Künstler, Nachwuchsförderung)
im Sinne einer weiteren Netzwerkbildung.
Formale
Förderkriterien
Die Anträge müssen konkrete Aussagen
über Art und Umfang des Projektes, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen zeitlichen Ablaufplan und ggf. Nachweise über die
bisherigen Arbeiten des Antragstellers enthalten.
Die
eingereichten Projektanträge haben folgenden formalen Kriterien zu
genügen:
1. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden,
vollständig ausgefüllt sein und haben fristgerecht in der
Geschäftsstelle vorzuliegen.
2. Der Kosten- und
Finanzierungsplan muss nachvollziehbar untersetzt und gedeckt sein. Der
Kostenplan beinhaltet die Gesamtausgaben des Projekts. Der
Finanzierungsplan beinhaltet die Gesamteinnahmen des Projekts, auch
solche, die bisher nur beantragt wurden.
3. Die Finanzierung des
Projekts muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln
in Höhe von mindestens 50% Prozent der Gesamtausgaben des Projekts
ausweisen. Die MBM wird also in Anlehnung an die Verteilungspraxis der
Länder und fixiert in den geltenden Fördergrundsätzen der MBM im Falle
einer Förderung maximal 50% der Ausgaben übernehmen.
4. Der
Kostenplan muss transparent und nachvollziehbar sein, was eine
detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen erfordert.
5.
Es ist eine qualifizierte Projektbeschreibung vorzulegen. Die
Darstellung und Begründung des Projekts hat sich jedoch dabei auf das
Notwendigste zu beschränken, dennoch aussagekräftig und übersichtlich
ein klares Bild von Ziel, Inhalt und Realisierung des Projektes zu
vermitteln. Der Umfang sollte max. zwei A4-Seiten nicht überschreiten.
Eingereichte Materialen (CDs, DVDs, Druckerzeugnisse) werden nicht
zurückgesandt. Nach Absprache ist die Abholung in der Geschäftsstelle
bis zwei Monate nach Entscheidungsbekanntgabe möglich.
6. In der
Regel können Projekte komplementär durch mehrere Partner gefördert
werden. Doppelförderungen von Förderinstitutionen, die ebenfalls
Gelder des Bundes und der Länder vergeben, sind ausgeschlossen.
7.
Im Falle mehrteiliger Projekte, laufender Veranstaltungsreihen oder von
Festivals erfolgt keine Pauschalförderung. Hier behält sich die MBM
vor, zweckgebunden zu fördern, d.h. bezogen auf Teile oder einzelne
Projekte (Veranstaltungen, Konzerte, Workshops usw.), die dem inhaltli-
chen Anforderungsprofil der MBM entsprechen.
8. Im Falle der
Aufforderung zur Nachbereitung oder genauen Beachtung von Auflagen durch
die Geschäftsstelle ist dieser in den gesetzten Fristen zu entsprechen.
Die Geschäftsstelle nimmt ihrerseits beratende Tätigkeiten für die
Antragsteller war.
Auswahl- und Vergabeverfahren
Antragsfrist
ist in der Regel der 31. März eines Jahres für Projekte des
Folgejahres. Grundsätzlich sind Antragstellungen zu jedem Zeitpunkt
möglich. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt jedoch nur im
geregelten zeitlichen Verfahren. Bei rechtzeitiger Einsendung ist
gewährleistet, dass die Anträge voraussichtlich bis Anfang Juli
begutachtet und bis Anfang Dezember endgültig beschieden sind.
Grundlage
der Förderentscheidungen des Kuratoriums der MBM sind neben den
aussagekräftigen Projektanträgen die Bewertung durch das Präsidium der
MBM ausschließlich nach qualitativen Kriterien, welches dem Kuratorium
die entsprechenden Vorschläge unterbreitet. Das Kuratorium zieht für
seine Entscheidung zudem das Votum einer Fachjury hinzu.
Nach der
Entscheidungsfindung werden die Projektantragsteller zeitnah über das
Ergebnis informiert und ggf. zur überarbeitung der Anträge aufgefordert.
Förderkriterien
– Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.
V. – Stand: 1/2010
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