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Diese Seite als PDF: MBM-Förderkriterien

Die Förderkriterien gelten nur in Verbindung mit den Fördergrundsätzen
der Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V.
zur finanziellen Unterstützung von Projekten der mitteldeutschen Barockmusik.

Entscheidend für die Auswahl ist die inhaltliche und künstlerische Qualität der Projekte.

Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen wie Aufführungen, Ausstellungen, Symposien usw. Ständig laufende Veranstaltungsreihen oder Festivals werden generell nicht gefördert, die MBM kann aber Einzelprojekte dieser Reihen bzw. Festivals unterstützen.

Die Projekte sollen für die mitteldeutschen Länder und in den mitteldeutschen Ländern präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum und/oder eine Fachöffentlichkeit über diesen Bereich hinaus relevant sein und/oder bisher bestehende künstlerische Defizite ausgleichen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, wobei überregionale, deutschlandweite und internationale Kooperationspartnerschaften möglich und erwünscht sind. Bei Antragstellern, die nicht in den mitteldeutschen Ländern ansässig sind, soll die Realisierung eines Projektes in Kooperation mit einem hiesigen Träger erfolgen.

Eine institutionelle oder über Jahre währende Förderung ist ausgeschlossen. Ebenso sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen der normalen Arbeit der kulturellen Institutionen der Länder mit deren Mitteln realisieren lassen, ausgeschlossen.

Inhaltliche Förderkriterien

Projektanträge haben den folgenden inhaltlichen Kriterien zu genügen:

  1. Das Projekt stellt Werke oder Repertoire von Komponisten in den Mittelpunkt, die eine enge nachweisbare Beziehung zu Mitteldeutschland (heutiges Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) aufweisen oder deren Schaffen Austauschbeziehungen zwischen Mitteldeutschland und dem europäischen Umfeld dokumentiert. Hierin einbegriffen sind instru¬menten¬kundliche, ikonografische, institutionelle, kulturtopografische und aufführungspraktische Dimensionen der mitteldeutschen Barockmusik.
    In Bezug auf die Realisierungsform können neben klassisch-konzertanten und theatralischen Zugangsformen zu Alter Musik ebenso zeitgemäß genreübergreifende Formate einbezogen werden.
  2. Das Projekt ist auf die Epoche des musikalischen Barock konzentriert, wobei der Zeitraum auch auf die Grundlegung und Nachwirkung dieser Epoche ausgedehnt werden kann (insgesamt Mitte 16. bis Ende 18. Jahrhundert mit einer Kernzeit von 1600 bis 1750).
  3. Das Projekt verbindet nach Möglichkeit die wissenschaftliche Erschließung und Dokumentation bislang unbekannter Werke mit ihrer klingenden Verlebendigung im Konzertereignis; eingeschlossen sind Sammlungen, ikonografische Zeugnisse, Instrumente u.a.
  4. Das Projekt überzeugt durch konzeptionelle künstlerische bzw. wissenschaftliche Qualität und ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet; das schließt eine Qualität der Inhalte und eine Qualität des Projektes gleichermaßen ein.
  5. Das Projekt weist eine länderweite bzw. deutschlandweite Dimension auf und zeigt Perspektiven einer möglichen europaweiten Ausstrahlung auf.
  6. Das Projekt zielt auf eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit durch die Nutzung aller zur Verfügung stehender medialer Möglichkeiten, eine breite, auf überregionale Ausstrahlung ausgelegte Kommunikation und das Zusammenwirken mit Kooperationspartnern (z.B. Auftrittsorte für junge Künstler, Nachwuchsförderung) i. S. einer weiteren Netzwerkbildung.

Formale Förderkriterien

Die Anträge müssen konkrete Aussagen über Art und Umfang des Projektes, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen zeitlichen Ablaufplan und ggf. Nachweise über die bisherigen Arbeiten des Antragstellers enthalten.

Die eingereichten Projektanträge haben folgenden formalen Kriterien zu genügen:

  1. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden, vollständig ausgefüllt sein und haben fristgerecht in der Geschäftsstelle vorzuliegen.
  2. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss nachvollziehbar untersetzt und gedeckt sein. Der Kostenplan beinhaltet die Gesamtausgaben des Projekts. Der Finanzierungsplan beinhaltet die Gesamteinnahmen des Projekts, auch solche, die bisher nur beantragt wurden.
  3. Die Finanzierung des Projekts muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 50% Prozent der Gesamtausgaben des Projekts ausweisen. Die MBM wird also in Anlehnung an die Verteilungspraxis der Länder und fixiert in den geltenden Fördergrundsätzen der MBM im Falle einer Förderung maximal 50% der Ausgaben übernehmen.
  4. Der Kostenplan muss transparent und nachvollziehbar sein, was eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen erfordert.
  5. Es ist eine qualifizierte Projektbeschreibung vorzulegen. Die Darstellung und Begründung des Projekts hat sich jedoch dabei auf das Notwendigste zu beschränken, dennoch aussagekräftig und übersichtlich ein klares Bild von Ziel, Inhalt und Realisierung des Projektes zu vermitteln.
    Der Umfang sollte max. zwei A4-Seiten nicht überschreiten. Eingereichte Materialen (CDs, DVDs, Druckerzeugnisse) werden nicht zurückgesandt. Nach Absprache ist die Abholung in der Geschäftsstelle bis zwei Monate nach Entscheidungsbekanntgabe möglich.
  6. In der Regel können Projekte komplementär durch mehrere Partner gefördert werden. Doppelförderungen von Förderinstitutionen, die ebenfalls Gelder des Bundes und der Länder vergeben, sind ausgeschlossen bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen entsprechend Punkt 4.2. der Fördergrundsätze möglich.
  7. Im Falle mehrteiliger Projekte, laufender Veranstaltungsreihen oder von Festivals erfolgt keine Pauschalförderung. Hier behält sich die MBM vor, zweckgebunden zu fördern, d.h. bezogen auf Teile oder einzelne Projekte (Veranstaltungen, Konzerte, Workshops usw.), die dem inhaltlichen Anforderungsprofil der MBM entsprechen.
  8. Im Falle der Aufforderung zur Nachbereitung oder genauen Beachtung von Auflagen durch die Geschäftsstelle ist dieser in den gesetzten Fristen zu entsprechen. Die Geschäftsstelle nimmt ihrerseits beratende Tätigkeiten für die Antragsteller wahr.

Auswahl- und Vergabeverfahren

Antragsfrist ist in der Regel der 31. März eines Jahres für Projekte des Folgejahres. Grundsätzlich sind Antragstellungen zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt jedoch nur im geregelten zeitlichen Verfahren. Bei rechtzeitiger Einsendung ist gewährleistet, dass die Anträge voraussichtlich bis Anfang Juli begutachtet und bis Anfang Dezember endgültig beschieden sind.

Grundlage der Förderentscheidungen des Kuratoriums der MBM sind neben den aussagekräftigen Projektanträgen die Bewertung durch das Präsidium der MBM ausschließlich nach qualitativen Kriterien, welches dem Kuratorium die entsprechenden Vorschläge unterbreitet. Das Kuratorium zieht für seine Entscheidung zudem das Votum einer Fachjury hinzu.

Nach der Entscheidungsfindung werden die Projektantragsteller zeitnah über das Ergebnis informiert und ggf. zur Überarbeitung der Anträge aufgefordert.

© Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V.

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